VBSH Verband der Begrünungs-System Hersteller e.V.
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Tätigkeitsfeld

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) - Regelwerksgeber der "Grünen Branche" Gründung 1975, anerkannte Gemeinnützigkeit

Die FLL stellt in ca. 50 interdisziplinär besetzten Arbeitsgremien Richtlinien, Handlungsempfehlungen und Fachberichte für die "Grüne Branche" auf, schreibt diese fort und veröffentlicht sie in einer eigenen Schriftenreihe. Über die Formulierung konkreter Anforderungen trägt die FLL zu Qualitätssicherung im Sinne der Nachhaltigkeit bei. Die Mitarbeit von zurzeit ca. 450 Fachleuten (Wissenschaftler, Vertreter von Kommunen, Planungsbüros, Ausführungsbetrieben, Herstellerfirmen, Sachverständige etc.) erfolgt ehrenamtlich. Die FLL engagiert sich darüber hinaus bei der Mitgestaltung von zukunftsweisenden Projekten und Aktionen für die "Grüne Branche".

Die FLL zählt zurzeit 31 Berufs- und Fachverbände zu ihren Mitgliedern - davon 5 international - und übernimmt für ca. 20.000 Mitglieder für ihre Fachthemen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau eine Rolle als Diskussionsforum.

Die FLL veröffentlicht die Arbeitsergebnisse ihrer Gremien in einer eigenen Schriftenreihe und bietet darüber hinaus in ihrem Shop Informationen als Download an. FLL-Publikationen (Regelwerke wie Richtlinien, Empfehlungen, Gütebestimmungen) Fachberichte oder Tagungsbände sind streng produktneutral, entsprechen den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und genießen daher im Normenwerk des Bauwesens eine hohe Akzeptanz. Sie geben den Stand der Technik wider und sollen sich als Regeln der Technik einführen.

Aufgrund der frühzeitigen Einbindung der betroffenen Fachkreise sowie eines öffentlichen Einspruchverfahrens besteht für FLL-Publikationen die widerlegbare Vermutung, dass es sich um anerkannte Regeln der Technik im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) handelt, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben. Zahlreiche FLL-Publikationen bzw. dort genannte Verfahren werden durch ausdrückliche Verweise in den so genannten Landschaftsbau-Fachnormen (DIN 18915 bis 18920) Bestandteil von Verträgen. Bei öffentlichen Ausschreibungen geschieht dies automatisch.

Die Inhalte der FLL-Regelwerke setzen das Prinzip der "Nachhaltigkeit" konkret um und werden in speziellen Fortbildungsveranstaltungen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und nahe gebracht.

Forschungsprojekte koordiniert und fördert die FLL zu Themen mit angrenzendem Bezug zu ihren Publikationen.

Weitere Informationen unter www.FLL.de